Die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur sogenannten Triage reicht aus Sicht von Patientenschützern weit
über die Corona-Pandemie hinaus. Dass Menschen mit Behinderung bei knappen Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen, spiele beispielsweise auch
bei Organspenden und Pflege eine Rolle, sagt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der
Deutschen Presse-Agentur. "Das wird alles zu diskutieren sein."