Das
Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken bleibt zunächst bestehen. Das teilt das Verwaltungsgericht Berlin mit, nachdem es
Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern abgelehnt hat. Zwar stelle das Verbot einen "erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit" dar. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung. Die Richter verkannten nicht, dass andere Maßnahmen wie etwa ein Negativtest, eine vollständige Impfung oder ein Genesungsnachweis in Kombination mit einem Hygienekonzept die Gefahr von Neuinfektionen verringerten.
Tatsächlich verhindern ließe sich die Ansteckung aber nur durch ein Verbot. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten sich insgesamt ein Dutzend Clubbesitzer und Veranstalter gegen das Verbot gewehrt.