Letztes Update:
20220211092133

09:20
11.02.2022
Kanzler Olaf Scholz mahnt gegenüber den Bundesländern die Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen an. "Es geht um den Schutz derer, die darauf ganz besonders angewiesen sind - Kranke und die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft", sagt er in seiner Antrittsrede im Bundesrat in Berlin. "Ihr Schutz muss und wird weiterhin höchste Priorität für uns haben", betont Scholz und weist ausdrücklich auf die aktuelle Debatte um die Impfpflicht in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen hin - "die wir alle gemeinsam beschlossen haben".
Scholz fügt hinzu, da auch der kommende Herbst und Winter wieder mit steigenden Infektionszahlen verbunden sein könnten, "macht auch die allgemeine Impfpflicht Sinn".

09:07
11.02.2022
Der Bonner Virologe Hendrik Streeck plädiert für die Abschaffung von Unterschieden zwischen Geimpften und Ungeimpften. "Wir müssen vorsichtig zur Normalität zurück. Da darf es aus meiner Sicht keinen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften mehr geben", sagt er dem Münchner Merkur. "Doppelt Geimpfte übertragen das Virus wie Ungeimpfte. Das ändert sich mit der Boosterung ein wenig, aber gesichert nur für ein paar Monate. Daher muss man sich generell die Frage stellen, ob man an den G-Regeln festhalten will."
Für den Sommer hält er eine Abschaffung von Corona-Maßnahmen wie der Maskenpflicht für wünschenswert. "Ich plädiere für einen Sommer-Modus und für einen Winter-Modus. Im Sommer könnten wir daher auf Maßnahmen verzichten, im Herbst und Winter wiederum müssten Maßnahmen sein. Ich vergleiche das gerne mit Sommer- und Winterreifen-Modus."

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08:53
11.02.2022
Die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren nehmen konkrete Formen an. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten einen ausgearbeiteten Entwurf für ein "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen" vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen - bei Behörden oder der Krankenkasse. 
Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein und bis dahin alle drei Monate auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. 

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