Die Corona-Pandemie mit viel Kurzarbeit, Homeoffice sowie Test- und Maskenpflicht hat bisher nicht für eine Flut von Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland gesorgt. "Wir hatten mit mehr Fällen gerechnet", sagt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner. Das könnte sich in diesem Jahr allerdings ändern. Gallner, die seit Jahresbeginn an der Spitze des Erfurter Gerichts steht, erwartet, dass vermehrt Corona-Fälle auch in der höchsten Instanz ankommen.
Verhandelt werden solle unter anderem zur Testpflicht für Arbeitnehmer am Beispiel einer Flötistin. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschäftigen sich den Angaben nach auch mit der Frage, ob Reinigungskräften wegen der Pflicht zum Tragen einer Maske ein Erschwerniszuschlag zusteht.