Die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal naht - doch
bis ungeimpfte Beschäftigte Konsequenzen zu spüren bekommen, kann es dauern. Mitarbeiter müssen zwar bis zum Dienstag entsprechende Nachweise vorlegen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Und ab Mittwoch können die Gesundheitsämter Konsequenzen bei Verstößen ziehen. Doch praktisch kann es dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden.
Nach einer Umfrage der
Deutschen Presse-Agentur in den Bundesländern setzen die Ämter auf
mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Impfung fehlt, droht nicht.