Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab heute für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen. Bis Dienstag hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.
Doch die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.