Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis zum 2. April, lockert aber auch einige Beschränkungen. Das Kabinett entschied heute, dass die 3G-Regel in Friseurläden und Kosmetikstudios, in Hotels und im Ausflugsverkehr ab morgen aufgehoben wird. Sie gilt aber weiterhin für Gaststätten, Theater und Kinos - dort haben also weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete Zutritt. In Clubs und Diskotheken ist künftig mit der 2G-Regel der Zutritt für Geimpfte und Getestete erlaubt - ein Booster oder zusätzlicher Test ist nicht mehr nötig.
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt dagegen ebenso wie die Testpflicht drei Mal pro Woche zunächst bis zum 2. April bestehen. In Kitas und Krippen müssen Kinder ab einem Jahr weiter an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden.