Die Bundespolizei hat im Januar und Februar 827 Delikte im Zusammenhang mit falschen Gesundheitszeugnissen festgestellt. Das teilt die Bundespolizei in Potsdam mit. Hintergrund ist die Coronavirus-Einreiseverordnung, die im Januar vergangenen Jahres in Kraft trat. Sie sieht unter anderem Nachweise von Schutzimpfung, Genesung oder Test vor. Wer keinen oder einen unvollständigen Nachweis vorlegt, begeht laut Bundespolizei eine Ordnungswidrigkeit. Wer falsche Dokumente vorlegt, um damit die Beamten zu täuschen, begeht eine Straftat, bei der härtere Konsequenzen drohen.
In den Zahlen erfasst wurden demnach das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie Verstöße gegen bestimmte Regeln im Infektionsschutzgesetz. Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Einreiseverordnung am 14. Januar 2021 hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben 3524 derartiger Fälle zur Anzeige gebracht.