Letztes Update:
20220331020017

17:43
30.03.2022
Angesichts der aktuellen Corona-Welle mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarantäneregeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts vorsieht. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden.
Konkret sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, künftig noch fünf Tage dauern. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und - beginnend nach fünf Tagen - wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll "keine strenge Isolierung" mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll künftig entfallen. Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine "strenge Quarantäne" sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte ausdrücklich angekündigt, dass die Länder noch eigene Vorschläge einbringen können. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.

17:12
30.03.2022
Im Kampf gegen Corona-Ansteckungen wird das Angebot kostenloser Schnelltests für alle bis in den Frühsommer verlängert. Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch diese "Bürgertests" regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das sehen Änderungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor, die im Bundesanzeiger verkündet wurden.
Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal. Mit dem Angebot sollen Ansteckungen angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen erkannt und verhindert werden. Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu Innenräumen und Veranstaltungen dienen, die ab diesem Sonntag aber nicht mehr flächendeckend angeordnet werden können.

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