Ein Seniorenheim in Hessen darf Beschäftigte von der Arbeit freistellen, die bislang keinen Nachweis einer Corona-Impfung vorgelegt haben. Das entschied das Arbeitsgericht Gießen in einem Eilverfahren und wies die Anträge von zwei Mitarbeitern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Aus dem zugrundeliegenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes ergebe sich jedenfalls keine Beschäftigungspflicht, bis etwa ein Gesundheitsamt über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden hätte, begründete die Vorsitzende Richterin die Urteile. Diese sind noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist möglich. Zudem laufen in den Fällen noch die Hauptverfahren.
Geklagt hatten zwei Beschäftigte der Einrichtung im mittelhessischen Pohlheim, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Weil die beiden Männer bis zum Stichtag Mitte März keinen Nachweis über eine Impfung vorgelegt hatten, stellte sie ihr Arbeitgeber ohne Fortzahlung des Gehalts frei.