Die zuständigen EU-Behörden haben damit begonnen, Leitlinien zum Corona-Schutz im Luftverkehr zu lockern. Unter anderem fällt ab diesem Montag eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg, wie die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch mitteilten. Wenn an Abflugort oder Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiterhin auch an Bord der Maschinen gelten.
Das Bundesgesundheitsministerium erläutert auf Anfrage, dass über die Maskenpflicht im Flugzeug die nationalen Behörden entscheiden. Sie gelte daher weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken und auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Demnach sind beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kindern unter sechs Jahren.