Letztes Update:
20220517221641

17:04
17.05.2022
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat für Kinder zwischen fünf und elf Jahren eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus zugelassen. Möglich sei dies mit dem Biontech-Pfizer-Impfstoff und mindestens fünf Monate nach den ersten Impfungen, erklärte die FDA. Testreihen hätten gezeigt, dass die Booster auch in dieser Altersgruppe sicher seien. "Während der Omikron-Welle sind mehr Kinder an der Krankheit erkrankt und mussten ins Krankenhaus. Sie können außerdem von langfristigen Folgen betroffen sein, selbst nach einer nur milden Erkrankung", erläuterte Robert Califf von der FDA.
Laut Daten der Gesundheitsbehörde CDC sind in den USA rund 29 Prozent der Kinder zwischen fünf und elf Jahren bisher doppelt geimpft. Etwa sechs Prozent sind nur einfach geimpft. Die Behörde führt seit Beginn der Pandemie 334 Covid-Todesfälle im Alter von 5 bis 14 Jahren in ihrer Statistik - vier Mal so viele Tote wie an der Grippe im gleichen Zeitraum. Es wird erwartet, dass in den kommenden Tagen die CDC der FDA-Zulassung folgt und den Einsatz eines Boosters empfiehlt.

14:45
17.05.2022
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag seine endgültige Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an. Im Februar hatte es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte somit wie geplant Mitte März umgesetzt werden. Es stand aber noch eine umfassende Prüfung der Verfassungsbeschwerden aus. Das Gericht veröffentlicht seine Entscheidung schriftlich. 
Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte sowie Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Im Eilverfahren hatten die Richterinnen und Richter entschieden: "Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber." Die Impfpflicht begegne "zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken".

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