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13:43
19.05.2022
Nach coronabedingten Betriebsstilllegungen und Quarantäne in der Fleischindustrie im Jahr 2020 muss das Land NRW in weiteren Fällen Lohnentschädigungen zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Damit schlossen sich die Richter in zwei Musterverfahren dem Verwaltungsgericht Minden an, das Ende Januar vergleichbare Entscheidungen getroffen hatte. An beiden Gerichten liegen mehr als 7000 Klagen zu Arbeitnehmern vor, die über Subunternehmer in Schlachtbetrieben bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch in Coesfeld eingesetzt wurden. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Mitarbeiter der jetzt in Münster entschiedenen Fälle mussten im Frühjahr und Sommer 2020 - wie viele ihrer Kollegen - auf Anordnung der Behörden in Quarantäne gehen. Die Subunternehmen haben den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1000 Euro weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert. Das Land aber verweigerte die Entschädigung.

12:39
19.05.2022
Zur Abfederung der Corona-Folgen hat der Bundestag mehrere Steuer-Erleichterungen für Bürger und Wirtschaft beschlossen. Damit wurden unter anderem die Homeoffice-Pauschale und die Abgabefristen für die Steuererklärung verlängert. Corona-Boni für Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bleiben bis 4500 Euro steuerfrei. Unternehmen bekommen bessere Möglichkeiten zur Abschreibung und Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen der Vorjahre. Wer sich bei der Steuererklärung von einem Steuerberater helfen lässt, muss die Erklärung für 2021 nun erst im August 2023 abgeben. Wer die Steuererklärung selbst macht, bekommt bis Ende Oktober Zeit. Der Bund erwartet durch die Hilfen in diesem Jahr Steuerausfälle von 235 Millionen Euro. Bis 2026 sollen sie sich auf mehr als elf Milliarden summieren.

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