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07:57
27.05.2022
Die besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers für Betriebe in Deutschland sind wie geplant zum Donnerstag ausgelaufen. "Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen", sagt ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Arbeitgeber seien daher aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierfür werde das Ministerium auf seiner Homepage Empfehlungen bereitstellen.
Bereits vor einer Woche hieß es vom Ministerium, dass es angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit keinen Anlass gebe, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai hinaus zu verlängern. 

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