Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Übermittlung von Impfdaten festgestellt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) hätten ihre Pflicht zur Meldung sämtlicher Daten an das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut nicht komplett erfüllt, sagt der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates des Bundesgerichts, Richard Häußler, am dritten Verhandlungstag in Leipzig. Laut Infektionsschutzgesetz sind die KV verpflichtet, den beiden Instituten unter anderem Nebenwirkungen mitzuteilen. Dies ist laut Senat nicht umfangreich genug erfolgt.
Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich in dem Verfahren dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Ein Datenforscher der Klägerseite erklärte, dass die Zahl der offiziell an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Nebenwirkungen nicht stimmen könne und deutlich höher sei.