Letztes Update:
20210716210214

17:21
16.07.2021
Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung hat zur Entlastung der vom Unwetter betroffenen Bürger einen Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Laut Mitteilung von Freitag sind mit dem Erlass über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen möglich. So können die Wirtschaft und Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau nutzen. Auch die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und die Beseitigung von Schäden am selbst genutzten Wohneigentum kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Auch sollen die Finanzämter den betroffenen Steuerzahlern mit Stundungen von Steuern und geminderten Vorauszahlungen entgegenkommen.

dpa

Harald Tittel/dpa Rheinland-Pfalz, Kordel: Berge von zerstörtem Mobiliar säumen nach dem Hochwasser der Kyll die Straßen.
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