Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung hat zur Entlastung der vom Unwetter betroffenen Bürger einen
Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Laut Mitteilung von Freitag sind mit dem Erlass über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen möglich. So können die Wirtschaft und Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau nutzen. Auch die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und die Beseitigung von Schäden am selbst genutzten Wohneigentum kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Auch sollen die Finanzämter den betroffenen Steuerzahlern mit Stundungen von Steuern und geminderten Vorauszahlungen entgegenkommen.
dpa