Letztes Update:
20220202131856

14:07
01.02.2022
Es sei davon auszugehen, dass im Falle der Wilderei gewerbsmäßig vorgegangen sei, so Stefan Orthen (Staatsanwalt). Darauf lasse etwa der Zeitpunkt der Jagd schließen.

Maximilian Hempel

14:07
01.02.2022
Der Vorwurf der Jagdwilderei ist Tatbestand des Haftbefehls. Es wird von einem besonders schweren Fall ausgegangen, weil man das Wild anschließend verkaufen wollte und nachts gejagt wurde. Drei bis fünf Jahre Haft sehe das Gesetz vor. 

Rebecca Ditt

14:04
01.02.2022
Es sind seit gestern 148 Hinweise eingegangen. "Wir kennen keine Zeugen, die das unmittelbare Tatgeschehen beobachtet haben. Es gibt aber Aussagen zum Verhalten der Verdächtigen im Nachgang." Frank Gautsche

Maximilian Hempel

14:05
01.02.2022
Am Ende könne eine lebenslange Freiheitsstrafe stehen, wenn man alle Tatbestände zu Grunde läge, aber das sei derzeit rein spekulativ. 

Rebecca Ditt

"Ich komme zu dem Schluss: Man kann bei der Polizeitaktik gar nichts anders machen. Das war ein Ereignis, das einfach der kriminellen Energie der Täter geschuldet war." Heiner Schmolzi (Polizeivizepräsident) 14:03
01.02.2022
 Alle Vorgesetzten hätten sich gestern die Frage gestellt, was man anders machen könnte. Man könne solche Situationen auch in Zukunft nicht vermeiden. "Wir arbeiten weiter und werden unsere Arbeit auch weiter tun."
Uwe Anspach/dpa Heiner Schmolzi, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Westpfalz
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