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Behörden informieren über Internet-Hetze zum Verbrechen von Kusel

06:10
20.06.2022
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz informiert an diesem Montag (12.30 Uhr) in Mainz über Ermittlungen wegen Internet-Hetze nach der Tötung von zwei Polizisten im Landkreis Kusel. Bei der Vorstellung der bisherigen Ermittlungsergebnisse wird Lewentz von den Vizepräsidenten des Landes- und des Bundeskriminalamts, Achim Füssel und Jürgen Peter, sowie vom Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer begleitet.

In den ersten drei Wochen nach dem Verbrechen vom 31. Januar stellte die daraufhin eingerichtete Ermittlungsgruppe «Hate Speech» mehr als 1600 Hinweise auf Hass und Hetze im Internet im Zusammenhang mit der Tat fest. Davon waren nach Einschätzung des Landeskriminalamts 509 Fälle strafrechtlich relevant.

Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der 39 Jahre alte Mann ist des Mordes angeklagt. Er soll die 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen mit mehreren Gewehrschüssen getötet haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat bei Kusel sorgte bundesweit für Entsetzen.

dpa

Polizistenmorde: Auch der Jäger von Saarbrücken wehrte sich jahrelang erfolgreich gegen den Entzug seiner Waffen

08:58
14.06.2022
Es gibt eine weitere Parallele zwischen dem Jäger, der angeklagt ist, bei Kusel zwei Polizisten erschossen zu haben, und dem Jäger, der am Freitag vor Pfingsten in Saarbrücken auf Polizisten schoss und einen schwer verletzte: Beide Männer wehrten sich jahrelang erfolgreich dagegen, ihre Waffen und den Jagdschein abgeben zu müssen. Dies ergaben Recherchen der RHEINPFALZ. Der mutmaßliche Täter von Kusel Andreas S. hatte im Herbst 2004 bei der Hasenjagd einem befreundeten Jäger eine Ladung Schrot verpasst und schwer verletzt. Deswegen wurde er zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Bei einer derartigen Strafe (Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder Haftstrafe), schreibt das Gesetz vor, dass der Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffen entzogen werden. Andreas S. gelang es damals aber vier Jahre lang, den Entzug seiner Waffen und von Jagdschein und Waffenbesitzkarte hinauszuzögern, indem er so lange prozessierte und öfter umzog. Ähnliches zeigt sich jetzt im Fall Saarbrücken-Klarenthal. Der Jäger und Rechtsanwalt Michael E. war im Jahr 1998 wegen diverser Delikte im Rotlichtmilieu festgenommen worden und saß ein knappes Jahr in Untersuchungshaft. Im Prozess 1999 wurde er dann zu zwei Jahren Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Dieses Urteil hätte zum zügigen Entzug von Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffen führen müssen. Doch auch Michael E. wehrte sich dagegen mit allen juristischen Mitteln. Die Stadtverwaltung Saarbrücken prüft zurzeit, wie lange sich MIchael E. erfolgreich sträubte. Nach ersten Erkenntnissen vergingen einige Jahre, bis er sein Waffenarsenal tatsächlich abgeben musste. Im Jahr 2011 bekam er seine Waffenbesitzkarte und seine Waffen dann wieder, so die Stadtverwaltung Saarbrücken. Die Verwaltung prüft noch intern, wie lange der Mann bis 2011 tatsächlich waffenlos war.

Georg Altherr

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