Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, die zwei in der Ostukraine zum Tode verurteilten Briten zu schützen. Die Todesstrafe solle nicht vollstreckt, angemessene Haftbedingungen sichergestellt und benötigte medizinische Unterstützung geleistet werden. Das forderte der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg laut Mitteilung in einer sogenannten einstweiligen Maßnahme. Solche Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen. Russland will sich allerdings nicht mehr an Entscheidungen aus Straßburg halten.
Das Oberste Gericht des ostukrainischen Separatistengebiets Donezk hatte die beiden Briten und einen Marokkaner, die in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte kämpften, vor drei Wochen als Söldner zum Tode verurteilt. Die beiden Briten waren Mitte April in der südostukrainischen Hafenstadt Mariupol von prorussischen Kräften gefangen genommen worden. Beide hatten laut Gericht schon vor dem Krieg mit ihren Partnern in der Ukraine gelebt und waren seit 2018 Teil des Militärs.