Der Deutsche Mieterbund bezeichnet Energiesparen als "Gebot der Stunde". "Mieterinnen und Mieter sollten motiviert werden Energie einzusparen, aber nicht dazu verpflichtet werden, die Mindesttemperatur in ihren Wohnungen zu unterschreiten", erklärt der Mieterbund auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Sowohl die Folgen für die Mieter als auch die Auswirkungen auf den Zustand des Gebäudes bleiben dabei unabwägbar."
Weiter heißt es: "Energiesparen ist das Gebot der Stunde und betrifft alle: Eigentümer, Mieter und Industrie. Dabei darf aber natürlich nicht vergessen werden, dass zu kalte Wohnungen oder einfrierende Leitungen im Winter zu erheblichen Schäden am Haus und an der Gesundheit der Bewohner führen können. Berücksichtigen muss man daher in jedem Fall auch die haftungsrechtlichen Fragen für etwaige Schäden an den Gebäuden und an der Gesundheit ihrer Bewohner durch zu kalte Wohnungen im Winter."