In der
Debatte um eine längere Laufzeit für das bayerische Atomkraftwerk Isar 2 wirft ein
Rechtsgutachten dem
TÜV Süd bei der Sicherheitsbewertung des Reaktors
Befangenheit vor. Die Hamburger Kanzlei Michael Günther hält ihm eine
"schlampig argumentierende Auftragsarbeit" vor, die "nicht als seriöse Bewertung anerkannt werden kann". Die Stellungnahme wurde im Auftrag von Greenpeace Deutschland erstellt. Auch ergebe sich der Eindruck, der TÜV lasse geltendes Atomrecht außer Acht, heißt es darin.
Mitte Juni war ein Gutachten des TÜVs bekanntgeworden, das im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums einen
Weiterbetrieb des Atomreaktors Isar 2 auch über den 31. Dezember 2022 hinaus
sicherheitstechnisch für
möglich hält. Auch eine Wiederinbetriebnahme des bereits abgeschalteten Blocks C im bayerischen Gundremmingen sei "aus technischer Sicht möglich", heißt es in dem TÜV-Gutachten. Seither führen die Befürworter einer Laufzeitverlängerung - etwa die CSU - das Gutachten immer wieder als Beleg dafür an, dass das im Zuge des Atomausstiegs gesetzlich festgelegte Datum gekippt werden müsse.
Die Bewertung sei
"offenbar für den Einsatz als Waffe in der aktuellen Diskussion um eine Laufzeitverlängerung in der politischen Arena bestimmt" gewesen, heißt es in dem Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace. Der TÜV Süd bescheinige, was der Auftraggeber wünsche. "Unabhängig vom Zustand und ohne Überprüfung der AKW steht für den TÜV das Ergebnis bereits fest", sagt Heinz Smital, Atomphysiker und Greenpeace-Atomexperte. Auch die offenkundig kurze Bearbeitungsdauer des TÜVs nähre den Verdacht, "dass hier ein
Gefälligkeitsgutachten erstellt worden ist", so die Anwälte.