Das Unternehmen hinter der russischen Gas-Pipeline Nord Stream 2 hat einen weiteren Aufschub für die Tilgung seiner Schulden bekommen. Damit ist eine Insolvenz vorerst weiterhin abgewendet. Das Kantonsgericht Zug in der Schweiz, wo die Nord Stream 2 AG ihren Sitz hat, gewährte dem Unternehmen eine Verlängerung der sogenannten Nachlassstundung bis zum 10. Januar 2023, wie aus einem Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Donnerstag hervorgeht.
Bei einer Nachlassstundung gewährt ein Gericht nach Angaben von Rechtsanwälten einem Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zunächst eine provisorische Stundung. Das Gericht erlasse gleichzeitig Maßnahmen, um den Erhalt von noch vorhandenem Vermögen sicherzustellen. Mithilfe des Sachwalters sollen die Aussichten auf einen Nachlassvertrag geprüft werden.