Nach dem Befehl zur Teilmobilmachung müssen sich
Russen im wehrpflichtigen Alter laut Gesetz an ihrem Wohnort aufhalten. "Bürgern, die (als Reservisten) im Militärregister erfasst sind, ist ab dem Moment der Mobilisierung das Verlassen des Wohnorts ohne Genehmigung der Militärkommissariate und der für Reserven zuständigen Exekutivorgane verboten", heißt es in dem seit heute wieder aktuellen Gesetz "Über die Mobilmachung in Russland".
Laut dem Leiter des Verteidigungsausschusses in der Duma, Andrej Kartapolow, betrifft die Einschränkung der Reisefreiheit
vor allem Auslandsurlaube. "Sie können weiter ruhig auf Dienstreise nach Krasnodar oder Omsk fahren, aber ich würde Ihnen nicht raten, in türkische Kurorte zu fahren -
erholen Sie sich lieber in den Badeorten der Krim und des Gebiets Krasnodar", sagt der Abgeordnete heute.
Flugbuchungen etwa in die Türkei waren heute auf einschlägigen Portalen im Internet
nicht mehr möglich.