Für den Vorwurf des Völkermords beim russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gibt es aus Sicht des in Kiew tätigen deutschen Oberstaatsanwalts Klaus Hoffmann bisher nur einzelne Indizien. "In der Gesamtschau würde ich im Augenblick sagen, spricht jetzt noch nicht viel dafür, dass man Völkermord nachweisen kann", sagte der 49-Jährige der Deutschen Presse-Agentur in Kiew. Bei einem solch "starken Vorwurf" müsse man "sehr vorsichtig" sein. Die ukrainische Führung erhebt gegen Russland regelmäßig den Vorwurf des Völkermords und strebt die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals an.
Als Indizien sieht der Oberstaatsanwalt Äußerungen der russischen Führung an, die der Ukraine das Existenzrecht abspricht, den Staat als künstliches Gebilde ansieht und eine Eigenständigkeit des ukrainischen Volkes verneint. Dazu gehörten auch Hinweise auf eine Umerziehung von Kindern in den von Russland besetzten Gebieten. Das Verbrechen einer Aggression sieht Hoffmann bei dem seit 24. Februar 2022 laufenden Angriffskrieg bestätigt: "Das ist aus meiner Sicht dermaßen offensichtlich."