Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig.
Nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme. Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht. Der russische Mutterkonzern habe Liquidität abziehen wollen. Zudem hätten die deutschen Firmen kein Interesse gezeigt, Alternativen zum russischen Öl aus der Druschba-Leitung zu suchen, das bei PCK in Schwedt verarbeitet wurde.