Letztes Update:
20230330205923

15:13
30.03.2023
Der Deutsche Schwimm-Verband ist weiter gegen eine Teilnahme russischer Sportler an internationalen Wettbewerben. "Der Krieg dauert an. Wir sehen daher keine Veranlassung, von unserer Haltung abzuweichen, russische und belarussische Sportler auszuschließen", sagte DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper der Deutschen Presse-Agentur. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte am Dienstag die Wiederzulassung russischer und belarussischer Sportler als neutrale Athleten zu internationalen Wettbewerben empfohlen.
Das IOC verknüpfte die Empfehlung mit Kriterien, die die Neutralität von Sportlern und Sportlerinnen aus diesen beiden Ländern gewährleisten soll. Wie diese Bedingungen umgesetzt werden und ob eine Zulassung gewährt wird oder nicht, müssen die Weltverbände nach ihren Regeln entscheiden. Der Schwimm-Weltverband Fina hat sich zu der Thematik noch nicht geäußert. Wenn der DSV internationale Wettbewerbe wie beispielsweise einen geplanten Weltcup im Oktober ausrichtet, will er zunächst an der zuletzt ausgeübten Praxis festhalten.

Wir verfahren erst mal weiter so, wie wir zuletzt auch verfahren sind. Wenn wir zu Wettkämpfen einladen, gehen die Einladungen nicht an russische und belarussische Sportler. Am Kriegszustand hat sich ja nichts geändert. Deshalb sehen wir auch keinen Anlass, an unserer Haltung etwas zu ändern. 15:13
30.03.2023
DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper

14:41
30.03.2023
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) will den Beschluss über einen möglichen Start von russischen und belarussischen Athleten bei den Sommerspielen 2024 in Paris deutlich nach Ablauf der üblichen Frist treffen. "Die Entscheidung wird nicht vor der offiziellen Olympia-Einladung ein Jahr vor Eröffnung der Spiele fallen", erklärte IOC-Präsident Thomas Bach in Lausanne. Das IOC will zunächst die Einhaltung der vom olympischen Dachverband vorgeschlagenen Bestimmungen für die empfohlene Rückkehr der Sportler und Sportlerinnen der beiden Länder sorgfältig überwachen. "Es ist eine sehr komplexe Sache", betonte Bach.  Er deutete an, dass die Entscheidung nicht mehr während dieses Sommers fallen werde.
Nach der Regel 44.1 der Olympischen Charta ist vorgeschrieben, dass das IOC ein Jahr vor Eröffnung der Olympischen Spiele Einladungen an die Nationalen Olympischen Komitees versenden muss. Dies wäre der 26. Juli 2023. Zu den vom IOC genannten Kriterien zur Wahrung der Neutralität von Russen und Belarussen bei Wettkämpfen sind die Flaggen und Hymnen der beiden Länder verboten. Zudem soll unter anderen ihre Wettkampfkleidung entweder komplett weiß oder in einer anderen einzelnen Farbe gestaltet sein.

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