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Rechts vom Feldweg befindet sich ein Hundeheim. Es steht insofern in Zusammenhang mit der nun angeklagten Wilderei, als ein Jäger, der oft am und in diesem Hundeheim zugange war, Andreas S. bei der Nachschuche nach dem geschossenen Reh geholfen haben soll. Auch Nachsuche in fremdem Revier zählt als Wilderei. Der nämliche Jäger bestreitet nicht die Nachsuche, sagt aber, dass diese im Pirschbezirk des Andreas S. erfolgt sei und nicht im Revier des Jagdpächters von Spiesen.