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Wie es mit dem Urteil und mit Andreas S. nun weitergeht

13:22
17.02.2023
Andreas S. muss lebenslang in Haft - so lautete am 30. November das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern. Es erkannte zudem die besondere Schwere der Schuld, was bedeutet, dass der Verurteilte auf jeden Fall länger als 15 Jahre im Gefängnis sitzen muss, womöglich bis er gebrechlich ist. Allerdings ist dieses Urteil gegen Andreas S. nicht rechtskräftig, weil seine Verteidiger Lars Nozar und Leonard Kaiser Revision eingelegt haben. Folglich wird der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen. Bis sich die Richter in Karlsruhe das Urteil ansehen, das wird allerdings noch eine Weile dauern. Zunächst haben Nozar und Kaiser bis Mitte März Zeit, ihr Revisionsbegehren zu begründen. Dann geht die Akte an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die zu den Ausführungen der Anwälte Stellung nehmen wird. Danach gelangt das Ganze zur Bundesanwaltschaft, die sich ebenfalls alles ansehen und ihren Kommentar abgeben wird. Erst dann wird der Vorgang dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Dieser kann die Revision zurückweisen. Dann würde das Urteil von Kaiserslautern rechtskräftig und Andreas S. würde aus der Untersuchungshaft in die Strafhaft wechseln. Er käme dann aus dem Gefängnis Frankenthal in ein anderes Gefängnis, das auf Schwerverbrecher eingestellt ist, vielleicht nach Wittlich in der Eifel. Der Bundesgerichtshof kann andererseits, wenn es schwere Rechts- oder Verfahrensfehler erkennen würde, das Urteil von Kaiserslauten aber auch aufheben - und den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht Kaiserslautern zurückgeben. Dann würde sich eine andere Strafkammer des Lauterer Gerichts der Sache annehmen und Andreas S. bliebe vorerst in Frankenthal in Untersuchungshaft.

Georg Altherr

Georg Altherr An diesem Feldweg soll sich alles abgespielt haben. Es war 22 Uhr, schon halb dunkel, da soll Andreas S. von etwas hinter dem Schild vom Auto aus ein Reh auf der Wiese rechts geschossen haben. Dann sei er losgefahren. Ein Jäger, der sich im Bildvordergrund auf den Weg stellte und Andreas S. in seinem Auto stoppen wollte, musste sich durch einen Sprung zur Seite retten, weil Andreas S. nicht bremste.
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