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Für Frau des Polizistenmörders zehn Monate Haft auf Bewährung

09:05
04.03.2023
Das Amtsgericht Kusel hat einen Strafbefehl gegen die Frau erlassen, die nach Überzeugung des Gerichts dem verurteilten Polizistenmörder die Tatwaffen und andere Waffen überließ. Der Strafbefehl sieht zehn Monate Haft vor.  Am Tag der Polizistenmorde hatte ein Sonderkommando im Wohnhaus des Ehepaars S. in Spiesen im Landkreis Neunkirchen 17 Waffen gefunden: Gewehre, Flinten, Kurzwaffen und eine Armbrust. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Mehr dazu hier.

Georg Altherr

Georg Altherr Dieses Foto zeigt eine doppelläufige Schrotflinte. Nicht exakt mit dieser Waffe, aber mit einer gleichartigen, deren Lauf zudem abgesägt war, erschoss Andreas S. nach Überzeugung des Landgerichts Kaiserslautern am 31. Januar 2022 eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin bei Ulmet im Kreis Kusel. Die Tatwaffe gehörte zum damaligen Zeitpunkt der Frau von Andreas S.. Sie hätte ihm die Waffe nicht überlassen dürfen. Weil sie es doch tat, soll sie jetzt bestraft werden. (Foto: Eric Sayer)
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