Ist der gemeinsame Streiktag rechtens? Das Recht zur Bildung von Gewerkschaften ist im Grundgesetz festgeschrieben, Arbeitskämpfe sind rechtlich geschützt. Auch die Bundesregierung verwies auf das Grundrecht auf Streik. Warnstreiks im öffentlichen Dienst und bei der Bahn sind also nach dem Ende der Friedenspflicht rechtens - Kritik gibt es aber daran, dass die Gewerkschaften beide verschränken.
Die Verhandlungsführerin der Kommunen, Karin Welge, sagt: "Am Ende kann keiner mehr nachvollziehen, wegen welcher Tarifrunde wo genau gestreikt wird." Arbeitgeberpräsident Steffen Kampeter meint: "Großstreiks, die ein Land lahmlegen sollen, sind keine Warnstreiks."