Das
Bundesgesundheitsministerium verweist bei künftigen Maßnahmen auf die
Zuständigkeit der Länder. Mit dem Infektionsschutzgesetz, das nun erneut geändert wird, habe man einen Rahmen, der übergangslos Schutzmaßnahmen bei steigenden Fallzahlen und drohender Überlastung des Gesundheitssystems erlaube.
"Der Minister hat die Länder jetzt wiederholt aufgefordert, sich darauf vorzubereiten", so ein Sprecher.
Gegenwärtig gebe es "Rekordinzidenzen" und eine schnelle Verbreitung der Omikron-Untervariante BA.2. Darauf müsse man jetzt reagieren.
"Wie darauf zu reagieren ist im Einzelfall, mit welchen Maßnahmen, das ist wie gesagt Ländersache", so sei das Infektionsschutzgesetz angelegt. Das Gesetz soll in dieser Woche im Bundestag zum wiederholten Mal in der Pandemie geändert werden. In seiner aktuellen Version sieht es vor, dass die meisten bundesweiten Corona-Auflagen zum Sonntag (20. März) auslaufen.