Im Streit zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger um Äußerungen zum Ursprung des Coronavirus hat das Landgericht Hamburg Vertreter beider Seiten angehört. Die Kammer tendiere dazu, ihre einstweilige Verfügung vom 14. März gegen Wiesendanger zu bestätigen, erklärt der Vorsitzende Richter Florian Schwill zu Beginn der Verhandlung.
Mit der auf Antrag von Drosten erlassenen Verfügung hatte das Gericht dem Hamburger Nanowissenschaftler untersagt, dem Berliner Virologen eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorzuwerfen.