Coronabedingte Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kein Grund, dass Heimbewohner und -bewohnerinnen Pflegeeinrichtungen weniger zahlen.
Die Schwerpunkte eines Pflegevertrags wie das Bereitstellen eines Zimmers als Wohnraum sowie Pflege- und Betreuungsleistungen könnten trotz des Lockdowns in vollem Umfang erbracht werden, entschied der BGH nach Angaben vom heute. Auch habe sich die Geschäftsgrundlage für den Pflegevertrag nicht schwerwiegend geändert. (Az. III ZR 240/21, Beschluss vom 28. April 2022