Ein Hersteller einer Mundspülung aus Bielefeld darf nicht mehr mit einem Corona-Bezug für sein Produkt werben. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden. Es gab damit einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW statt, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Das Urteil ist laut Landgericht noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherschützer hatten in Aussagen wie "Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert" oder der Wendung "Corona-Prophylaxe" einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gesehen. Laut diesem Gesetz darf sich eine Werbung für Medizinprodukte außerhalb von Fachkreisen nicht auf die Verhütung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen.