Für den Fall zu knapper Intensivkapazitäten in der Pandemie sollen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen bei einer Priorisierung von Patienten gesetzlich ausgeschlossen werden. Darauf zielt ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. Ressortchef Karl Lauterbach sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Behinderung darf kein Grund für Ungleichbehandlung sein." Auch in der Pandemie müssten Behandlungsentscheidungen ausschließlich nach Genesungschancen gefällt werden. Wenn eine Behandlung begonnen wurde, dürfe sie nicht wegen eines neuen Patienten abgebrochen werden.
Hintergrund der vorgesehenen Regelungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende vergangenen Jahres. Demnach muss der Bundestag "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen. Bisher gibt es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärzte.