Einen ähnlichen Fall wie die heute auf Armin Laschets Stimmzettel sichtbaren Kreuze gab es schon 2005, als der damalige CSU-Chef Edmund Stoiber in Wolfratshausen beim Falten seines Wahlzettels fotografiert worden war.
Eine Frau legte deshalb vergeblich Einspruch gegen das Wahlergebnis ein. Der Wahlprüfungsausschuss sprach von einem Wahlfehler. "Jedoch ist der festgestellte Wahlfehler nicht mandatsrelevant", hieß es. Die Zurückweisung des einen Stimmzettels im Wahllokal hätte nicht zu einer Mandatsverschiebung geführt, zumal Stoiber danach vermutlich nicht anders gewählt hätte.