Letztes Update:
20211118170832

Kreise: Länder wollen Kontrolldichte bei Corona-Maßnahmen erhöhen

16:31
18.11.2021
Die Länder wollen die Kontrolldichte bei Corona-Schutzmaßnahmen erhöhen. Darauf einigten sich die Regierungschefs am Donnerstag bei Beratungen mit dem Bund, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Eine abschließende Einigung auf ein Beschlusspapier gab es noch nicht.

In einer Vorlage hieß es, Schutzmaßnahmen könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordere eine strikte Kontrolle, etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. In der Verantwortung stünden Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhten und die Verbreitung des Virus begünstigten. Die Länder würden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.

dpa

Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regel

16:26
18.11.2021
Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen nach Teilnehmer-Angaben am Donnerstag auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt. So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Die Maßnahmen sollen dann greifen - sofern noch nicht geschehen -, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet.

Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde „konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich. Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mir besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen, ergibt sich aus den nach Teilnehmerangaben vereinbarten Punkten der Vorlage.

Eine endgültige Einigung auf ein Beschlusspapier gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz erst ganz am Schluss der Bund-Länder-Runde.

dpa

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