Die EU hat wegen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt Sanktionen gegen neun Männer aus Russland und mehreren anderen Ländern verhängt. Betroffen sind unter anderem Offiziere der Moskauer Polizei sowie russische Militärs. Nach Definition des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist geschlechtsspezifische Gewalt solche, "die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet". Sie umfasst demnach nicht nur sexualisierte und körperliche Gewalt, sondern zum Beispiel auch psychische und wirtschaftliche Gewalt.
Die Polizeioffiziere sollen für die willkürliche Inhaftierung und Folter von Frauen verantwortlich sein, die gegen den Krieg in der Ukraine demonstriert hatten. "Die Opfer berichten, dass er sie geschlagen, mit Kunststofftüten fast zum Ersticken gebracht und sechs Stunden lang körperlich und verbal missbraucht hat", heißt es in einer Sanktionsbegründung.
Mitgliedern der russischen Streitkräfte wird die Verantwortung für systematische sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt in der Ukraine vorgeworfen. Die EU stützt sich dabei auch auf Anklagen ukrainischer Behörden. Bei ihnen geht es etwa um die Vergewaltigung einer schwangeren Frau in der Nähe von Kiew, die Ermordung einer Zivilperson nach wiederholter Vergewaltigung von dessen Frau in Anwesenheit eines kleinen Kindes sowie die Beteiligung von Angehörigen einer Division an Gruppenvergewaltigungen.