Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs
gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin bleibt nach Angaben von Chefankläger Karim Khan auch nach einem Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine gültig. "Es gibt
keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen", sagt Khan dem Sender
BBC Radio 4. Das sei einer der Grundsätze des Kriegsverbrechertribunals von Nürnberg nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Haftbefehle würden Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa,
für den Rest ihres Lebens anhängen, betont Khan.