Der Schütze, der in Saarbrücken-Klarenthal einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hat, war Behörden und Polizei zuvor bereits aufgefallen. Der 67-Jährige sei bereits „polizeirechtlich und waffenrechtlich in Erscheinung getreten“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts des Saarlandes am Freitag in Saarlouis. Konkret lägen gegen den 67-Jährigen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Gewalt- und Bedrohungsdelikte vor.
Am Freitag waren Mitarbeiter der Waffenbehörde der Stadt Saarbrücken bei der Wohnung des Mannes mit einem Durchsuchungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts angerückt. Nach Angaben des Gerichtssprechers sollten bei dem Mann Waffen und Munition sichergestellt werden, nachdem ihm zuvor von der Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte „sofort vollziehbar“ entzogen worden war. Die Mitarbeiter seien erschienen, weil er zu erkennen gegeben habe, dass er nicht bereit sei, die Waffen freiwillig zurückzugeben.
Polizisten hatten die Waffenbehörde der Stadt Saarbrücken im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützt. Als die Polizisten und die Mitarbeiter der Stadt bei dem 67-Jährigen eintrafen, um dessen Wohnung zu durchsuchen, schoss der Mann auf einen Polizisten und verletzte ihn. Danach verschanzte er sich in seiner Wohnung.
Die Polizei rief Anwohner auf, in ihren Häusern zu bleiben, weil eine Person aus dem Fenster im Bereich Wilhelmstraße schieße: „Halten Sie sich von der Örtlichkeit fern! Bitte bleiben Sie in Ihren Häusern und von den Fenstern weg!“ Der Bereich war weiträumig abgesperrt. Auch mehrere Stunden nach dem Beginn des Einsatzes gab es noch keine Entwarnung.