Der Rechtsanwalt, der am Freitag in Saarbrücken auf Polizisten schoss, hatte sich in den vergangenen Monaten wiederholt schriftlich derart geäußert, dass die Saar-Justiz seine Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer nicht mehr als gegeben ansah. In einem Brief ans Amtsgericht schrieb der Rechtsanwalt und Jäger im Februar, er sei "einer der besten Kampfschützen Europas". Im März hielt er in einem Schriftsatz in einem anderen Gerichtsverfahren fest: Nur sein Hund habe ihn davor bewahrt, vier Menschen zu erschießen, die sich ihm in feindseliger Haltung genähert hätten. Im Mai schrieb der 67-Jährige einer Behörde, er werde sich "nicht waffenlos einem Aggressor ergeben". All diese Äußerungen führten zusammen mit Vorstrafen unter anderem wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe dazu, dass Verwaltungsgericht des Saarlandes am 1. Juni beschloss, dem Mann seine sieben Waffenbesitzkarten und seine 27 Pistolen, Revolver, Flinten und Büchsen, die er bis dahin legal besaß, abzunehmen. Als die Behörden den Beschluss am 3. Juni zusammen mit der Polizei vollziehen wollten, schoss der Mann einen Polizisten nieder und verletzte ihn schwer. Danach feuerte er mehrfach aus dem Fenster seines Hauses auf Spezialkommandos der Polizei. Am Nachmittag des 3. Juni stürmte die Polizei das Haus des Jägers und Anwalts und fand ihn dort leblos vor.
Georg Altherr