Letztes Update:
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Saarbrücker Schütze über sich selbst: "Einer der besten Kampfschützen Europas"

08:24
07.06.2022
Der Rechtsanwalt, der am Freitag in Saarbrücken auf Polizisten schoss, hatte sich in den vergangenen Monaten wiederholt  schriftlich derart geäußert, dass die Saar-Justiz seine Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer nicht mehr als gegeben ansah. In einem Brief  ans Amtsgericht schrieb der Rechtsanwalt und Jäger im Februar, er sei "einer  der besten Kampfschützen Europas".  Im März hielt er in einem Schriftsatz  in einem anderen Gerichtsverfahren fest: Nur sein Hund habe ihn davor bewahrt, vier Menschen zu erschießen, die sich ihm in feindseliger Haltung genähert hätten. Im Mai schrieb der 67-Jährige einer Behörde, er werde sich "nicht waffenlos einem Aggressor ergeben". All diese Äußerungen führten zusammen mit Vorstrafen unter anderem wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe dazu, dass Verwaltungsgericht des Saarlandes am 1. Juni beschloss, dem Mann seine sieben Waffenbesitzkarten und seine 27 Pistolen, Revolver, Flinten und Büchsen, die er bis dahin legal besaß, abzunehmen. Als die Behörden den Beschluss am 3. Juni zusammen mit der Polizei  vollziehen wollten, schoss der Mann einen Polizisten nieder und verletzte ihn schwer. Danach feuerte er mehrfach aus dem Fenster seines Hauses auf Spezialkommandos der Polizei. Am Nachmittag des 3. Juni stürmte die Polizei das Haus des Jägers und Anwalts und fand ihn dort leblos vor.

Georg Altherr

Staatsanwaltschaft: Schütze tötete sich selbst

12:31
07.06.2022
Der Schütze von Saarbrücken-Klarenthal tötete sich selbst. Das teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag mit. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk berichtet, dass ein Schuss aus einer der Waffen des 67-Jährigen zu dessen Tod geführt hatte. Die Waffe sei gefunden worden, das Projektil noch nicht. 

Georg Altherr mit dpa

13:35
06.06.2022
Der 67 Jahre alte Jäger und Rechtsanwalt, der am Freitag in Saarbrücken-Klarenthal einen Polizisten angeschossen und schwer verletzt hatte, war zuvor wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, außerdem wegen Gewalt- und Bedrohungsdelikten und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Deshalb ordnete das Verwaltungsgericht des Saarlandes am 1. Juni an, dass der 67-Jährige seine Waffenbesitzkarten sowie sein Waffenarsenal abgeben muss. Da er das nicht freiwillig tat, sollten sie ihm abgenommen werden. Das Verwaltungsgericht zählt in seinem Beschluss 27 Waffen auf, die der Mann im Besitz hatte, darunter fünf Revolver und vier halbautomatische Waffen.

Georg Altherr

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