Nachdem Andreas S. im Herbst 2004 einen Jagdkameraden bei der Pirsch angeschossen hatte, musste er seinen Jagdschein und seine Waffen erst vier Jahre später abgeben. Das sagte eine Zeugin aus, die bei der Kreisverwaltung Saarpfalz arbeitet. 2012 bekam Andreas S. seinen Jagdschein und seine Waffen wieder und konnte bis zum 31. März 2020 legal wieder zur Jagd gehen. Als er den Jagdschein im Jahr 2020 verlängern wollte, setzte die Verwaltung des Regionalverbands Saarbrücken das Verfahren zur Verlängerung aus, weil gegen Schmitt mehrere Ermittlungsverfahren liefen, die eine Verurteilung wahrscheinlich machten, so die Behörde. Daraufhin verlegte Andreas S. seinen Wohnsitz in den Saarpfalzkreis, mutmaßlich in der Hoffnung, dort den Jagdschein leichter verlängert zu bekommen.
Georg Altherr