Die Ermittlungen gegen den Wilderer und mutmaßlichen Doppelmörder Andreas S., haben dazu geführt, dass nun auch im Saarland wegen Wilderei ermittelt wird. Nun nicht nur gegen Andreas S., sondern auch gegen Jäger, die mit ihm unterwegs waren, um illegal Beute zu machen. Außerdem geht es um Mitwissen, Strafvereitelung und Vertuschung. Beim laufenden Doppelmordprozess in Kaiserslautern war bekannt geworden, dass Andreas S. im Herbst 2021 mindestens einmal mit zwei Jägern, die im Besitz eines Jagdscheins sind, bei Reimsbach im zentralen Saarland gewildert haben soll. Zeugen hatten das ausgesagt. Zudem liegen der Polizei Chatnachrichten vor, in denen die Jäger und Andreas S. mit der Beute prahlen. Darüber hinaus holt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wohl Akten aus dem Archiv, die schon abgelegt waren. So soll es bei den Ermittlungen im Saarland auch um einen Fall von Jagdwilderei im Spätsommer 2017 in Spiesen gehen. Dort hatte Andreas S. im Revier des Jagdpächters von Spiesen verbotenerweise ein Reh geschossen. So hatte es der Jagdpächter von Spiesen damals ausgesagt. Einer der beiden Jäger, die Andreas S. damals für den fraglichen Abend ein Alibi gegeben hatten, sagte nun bei Gericht in Kaiserslautern, dass er damals für Andreas S. log, das Alibi also falsch sei. Der pensionierte Polizist, von dem der Spieser Jagdpächter behauptet, dass er damals Andreas S. bei der Nachsuche und der Vertuschung der Wilderei half, sagte jetzt in Kaiserslautern, dass die Anschuldigungen gegen ihn falsch seien. Er sei zwar ein Freund der Familie S., habe schon den Vater gut gekannt und sei später eine Art väterlicher Freund von Andreas S. gewesen, habe ihm aber nicht beim Wildern geholfen. Er habe zwar bei der Nachsuche nach einem geschossenen Reh geholfen, aber im Pirschbezirk des Angeklagten. Er habe Andreas S. damals gefragt, ob er gewildert habe, aber dieser habe energisch verneint. Daraufhin habe er, der pensionierte Polizist, Andreas S. gewarnt. Er habe damals, also 2017 oder 2018, zu ihm gesagt: "Andreas, pass auf! Nicht, dass Dich Deine Kinder im Gefängnis besuchen müssen!" Außerdem habe er zu ihm gesagt: "Mach keinen Scheiß! Mach nicht zu groß!" Zur Frau von Andreas S. habe er gesagt: "Saa Du was zu'm! Uff Dich heert er wenschdens e bissje!"
Georg Altherr