Letztes Update:
20220923135049

Familie der Polizistin verlangt von Andreas S. Schmerzensgeld und Schadensersatz

10:01
23.09.2022
Die Familie der ermordeten Polizeianwärterin Yasmin B. fordern vom mutmaßlichen Mörder Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 50.000 Euro und darüber hinaus Schadensersatz. Einen entsprechenden Antrag stellte der Anwalt der Familie, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt. Der Anwalt der Familie begründete den Antrag mit dem außerordentlichen Schmerz, den Eltern und Schwestern von Yasmin B. durch deren Tod erlitten hätten. Alle vier seien seit dem Tag der Tat auch unfähig zu arbeiten und durchgehend in therapeutischer Behandlung. Andreas S. soll das Schmerzensgeld bezahlen und darüber hinaus den Schaden, der durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht. Dabei handelt es sich bei allen vier um die Differenz zwischen Nettolohn und Krankengeld. 

Georg Altherr

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Nozar: "Wahnsinn"

10:13
23.09.2022
Lars Nozar, der Anwalt von Andreas S., bezeichnete den Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld als "bemerkenswert, ja schockierend". Es sei "Wahnsinn". Nozar begründete seine Reaktion so: "Nun müssen wir die gesamte Vita der Familie B. hier ins Verfahren einführen, alle Angehörigen vernehmen, müssen die Familiengeschichte aufarbeiten." Alles, was normalerweise in einem Zivilprozess hinter verschlossenen Türen passiere, müsse nun in aller Öffentlichkeit ausgebreitet werden. "Genau das sollte in diesem Verfahren vermieden werden. Und nun sorgt ausgerechnet die Nebenklage dafür!" Nozar hatte für das Vorgehen von Rechtsanwalt Olaf Möller, der den Antrag allerdings durch einen Vertreter stellen ließ, kein Verständnis.  Er beantragte, den Antrag der Familie zurückzuweisen. Auch der Vorsitzende Richter zeigte sich überrascht. Er sagte vieldeutig, dass die Nebenklage vielleicht darüber nachdenken könnte, den Zivilklageweg zu beschreiten. Der Grund für die Reserviertheit: Sollte im laufenden Mordprozess auch die Frage von Schmerzensgeld und Schadensersatz geklärt werden müssen, würde der Prozess sehr viel länger dauern, weil die Ansprüche durch eine Beweisaufnahme geklärt werden müssten. Ein weiterer Haken: Da Andreas S. zahlungsunfähig ist - er hat 2,4 Millionen Euro Schulden angehäuft -, würde er weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen können, selbst wenn er dazu verurteilt würde.

Georg Altherr

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