Lars Nozar, der Anwalt von Andreas S., bezeichnete den Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld als "bemerkenswert, ja schockierend". Es sei "Wahnsinn". Nozar begründete seine Reaktion so: "Nun müssen wir die gesamte Vita der Familie B. hier ins Verfahren einführen, alle Angehörigen vernehmen, müssen die Familiengeschichte aufarbeiten." Alles, was normalerweise in einem Zivilprozess hinter verschlossenen Türen passiere, müsse nun in aller Öffentlichkeit ausgebreitet werden. "Genau das sollte in diesem Verfahren vermieden werden. Und nun sorgt ausgerechnet die Nebenklage dafür!" Nozar hatte für das Vorgehen von Rechtsanwalt Olaf Möller, der den Antrag allerdings durch einen Vertreter stellen ließ, kein Verständnis. Er beantragte, den Antrag der Familie zurückzuweisen. Auch der Vorsitzende Richter zeigte sich überrascht. Er sagte vieldeutig, dass die Nebenklage vielleicht darüber nachdenken könnte, den Zivilklageweg zu beschreiten. Der Grund für die Reserviertheit: Sollte im laufenden Mordprozess auch die Frage von Schmerzensgeld und Schadensersatz geklärt werden müssen, würde der Prozess sehr viel länger dauern, weil die Ansprüche durch eine Beweisaufnahme geklärt werden müssten. Ein weiterer Haken: Da Andreas S. zahlungsunfähig ist - er hat 2,4 Millionen Euro Schulden angehäuft -, würde er weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen können, selbst wenn er dazu verurteilt würde.
Georg Altherr