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Urteil soll zwischen Weihnachten und Neujahr fallen

10:31
23.09.2022
Das Urteil im Polizistenmordprozess fällt womöglich erst am 28. Dezember. Das Gericht besprach heute mit den Prozessbeteiligten zusätzliche Verhandlungstage. Der 9., 12., 22. und 28. Dezember wurden notiert. Ursprünglich hatte das Gericht ins Auge gefasst, am 9. September zu urteilen, dann im Oktober, zuletzt war der 22. November fürs Urteil vorgesehen. Das Verfahren zieht sich auch deshalb in die Länge, weil auch am heutigen Freitag ein psychatrischer Gutachter wegen Erkrankung fehlte. Er hatte schon am Montag wegen Corona passen müssen. Wesentliche Dinge dürfen nur verhandelt werden, wenn der Gutachter anwesend ist. In diesem Mordprozess verfolgen zwei psychiatrische Gutachter den Prozess: Einer ist für Andreas S. zuständig, der andere für Florian V.. Der Gutachter von Andreas S. ist erkrankt. Deshalb wurde heute auch nur kurz verhandelt. Für den Fall, dass der Facharzt für die Psyche längere Zeit ausfallen sollte, merkte der Oberstaatsanwalt an, dass der Gutachter von Florian V. sicher auch das Verhalten von Andreas S. genau beobachtet und registriert habe. Der Vorsitzende Richter machte dann eine Bemerkung, die man so verstehen kann, dass im Fall der Fälle der Gutachter von Florian V. auch die Begutachtung von Andreas S. übernehmen könnte.

Georg Altherr

Georg Altherr
Georg Altherr Der Hauptangeklagte Andreas S. zusammen mit seinem Anwalt Lars Nozar.
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