Die Angehörigen der getöteten Polizistin Yasmin B. haben ihre Forderung nach Schmerzensgeld gegenüber dem Hauptangeklagten Andreas S. zurückgezogen. Das gab der Vorsitzende Richter Raphael Mall am Montag zu Beginn des 17. Verhandlungstages bekannt. Als Begründung hieß es, dass sich das Verfahren sonst weiter in die Länge ziehen könnte.
Erst Ende September hatte der Anwalt der Familie den Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000 Euro und weiterem Schadensersatz gestellt. Als Begründung nannte der Anwalt den außerordentlichen Schmerz, den die Familie durch den Tod ihrer Tochter und Schwester erlitten habe. Die Eltern sowie beide Schwestern litten seit der Todesnachricht an einer „schweren posttraumatischen Belastungsstörung“, seien unfähig zu arbeiten und durchgehend in therapeutischer Behandlung. Zudem sollte S. für den Schaden aufkommen, der durch die Arbeitsunfähigkeit entstand.
Vonseiten der Verteidiger gab es für diesen Antrag nur wenig Verständnis. Zum einen, weil der Prozess so wahrscheinlich noch mehr in die Länge gezogen werde. Und zum anderen, weil nun die gesamte Vita der Familie in den öffentlichen Fokus gerückt werde, wie der Anwalt des Hauptangeklagten, Lars Nozar, sagte. Er bezeichnete den Antrag als „Wahnsinn“. Ob Andreas S. überhaupt Schmerzensgeld zahlen könnte, wäre ohnehin fraglich. Schließlich gilt er als zahlungsunfähig – seine Schulden belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro. Auch Richter Mall äußerte sich überrascht zu dem Antrag. Er sei zwar „das gute Recht“ der Nebenklage. Aber auch er sehe, dass der Prozess dadurch noch länger dauern werde. „Bitte überlegen Sie sich das noch einmal gut“, appellierte Mall.