Am Morgen des 18. Prozesstages gingen drei Gutachter auf Beweisanträge der Verteidiger von Andreas S. ein. Die Verteidiger äußerten zuvor Zweifel an der Schilderung zur Tatnacht des Mitangeklagten Florian V. Der Fokus lag dabei zum einen auf der Position des Schützen während der Schussabgabe auf die getötete Polizeianwärterin. S. bestreitet, dass es nicht möglich gewesen sei , mit der Schrotflinte in dem letztlich erfolgten Winkel auf das weibliche Opfer zu schießen. Dem widersprachen jedoch ein Waffengutachter vom Landeskriminalamt Hessen, sowie ein Gerichtsmediziner, der die Obduktion der Frau durchführte.
Maximilian Hempel