Nach einer längeren Einlassung von Andreas S. zur Schussfolge wird die Verhandlung bis halb zwölf unterbrochen. Die Verteidiger von S. hatten angekündigt, dass ihr Mandant einen Beweisantrag stellen werde. Das tat er dann aber nicht, sondern äußerte sich etwa eine halbe Stunde zur Schussfolge, wobei er über sich in der dritten Person sprach. Mit seinen Ausführungen will Andreas S. nach eigenen Angaben belegen, dass er dem Polizisten K. den dritten und schließlich tödlichen Schuss aus der Bergara nicht versetzt haben kann, als dieser auf dem Bauch lag. Das aber hatte bisher auch niemand behauptet. Die Staatsanwaltschaft geht vielmehr davon aus, dass Andreas S. den auf dem Bauch liegenden, schwer verletzten Polizeibeamten erst auf den Rücken drehte und ihm dann den tödlichen Schuss von unten in den Hals und durch den Kopf versetzte.
Georg Altherr