In einem Beweisantrag forderte Leonard Kaiser, einer der beiden Anwälte von Andreas S., ein "aussagepsychologisches Gutachten" zu seinem Mandanten zu erstellen. Als Gutachterin schlug er eine Psychologin aus Bochum vor. Kaiser sagte, sein Mandant würde sich in diesem Fall von der Psychologin begutachten lassen und einer so genannten Exploration - zu Deutsch etwa Untersuchung, Erkundung, Befragung - stellen. Das Gericht hatte für die Begutachtung von Andreas S. den Homburger Psychiater Professor Michael Rösler bestellt. Andreas S. hatte sich von ihm nicht explorieren lassen. Rösler sollte heute sein Gutachten vortragen. Das Gericht hat die Verhandlung für 75 Minuten unterbrochen, wohl auch um über den Beweisantrag der Verteidiger zu beraten.
Georg Altherr