Letztes Update:
20221107163246

Oberstaatsanwalt: "Das hier ist kein Kasperletheater!"

09:37
07.11.2022
Eigentlich sollten heute die  Sachverständigen ihre psychologischen Gutachten zu den beiden Angeklagten vorstellen. Dazu ist es bisher aber nicht gekommen. Denn die Verteidiger von Andreas S. stellten zu Beginn des Verhandlungstags zwei weitere Beweisanträge. Möglicherweise folgen heute Weitere. Das brachte den Oberstaatsanwalt auf die Palme. Stefan Orthen warf den Verteidigern von Andreas S. vor, den Prozess verzögern zu wollen. Orthen beantragte, "die unsinnigen Beweisanträge zurückzuweisen". Orthen weiter: "Das hier ist kein Kasperletheater! Das hier ist keine RTL2-Show! Keiner der Beweisanträge der Verteidigung hat bisher irgendwas gebracht. Es geht nur um Verzögerung. Es geht nur um Show und Theater."

Georg Altherr

Beide Angeklagten sind uneingeschränkt schuldfähig und nicht seelisch krank

13:34
07.11.2022
Die beiden psychologischen Gutachter halten die beiden Angeklagten für voll schuldfähig. Weder bei Andreas S. noch bei Florian V. gebe es Hinweise auf das Vorliegen einer seelischen Erkrankung. Eine Persönlichkeitsstörung liege ebenfalls nicht vor. Es gebe auch keine Minderbegabung oder intellektuelle Einschränkungen. Zur Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung für Andreas S. sagte der psychiatrische Gutachter Professor Michael Rösler: "Ich kann dem Gericht keine positive Empfehlung geben." Das Strafregisgter von Andreas S. sei leer. Es gebe keine Hinwweise darauf, dass es bei Andreas S. eine grundlegende Verhaltensbereitschaft gebe, "immer wieder schwere Straftaten zu begehen". 

Georg Altherr

Gericht lehnt Einholung eines weiteren Gutachtens ab

13:34
07.11.2022
Das Gericht hat heute die beiden neuen Beweisanträge der Verteidung von Andreas S. abgelehnt. Folglich wird kein aussagepsychologisches Gutachten einer Bochumer Fachfrau eingeholt. Der Vorsitzende Richter begründete das damit, dass bei Andreas S. keine Anhaltspunkte für eine hirnorganische Beeinträchtigung oder neurologische Einschränkungen vorlägen. Das Gericht setzte zudem eine  Frist für die Einreichung weiterer Beweisanträge. Sollten solche noch gestellt werden, dann müssen diese bis 14. November vorliegen.

Georg Altherr

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